Gebäudeansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main.

Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Kontakt

Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Fax

+49 611 32761 - 8540

Gutleutstraße 130
60327 Frankfurt am Main

DE-Mail:arbg-frankfurt-main@egvp.de-mail.de

Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Rechtsantragsstelle (1. OG):
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch: 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Hinweise

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verfügt über über einen behindertengerechten barrierefreien Gebäudezugang. Die links neben den Briefkästen liegende Eingangstür kann von außen und von innen mittels in Hüfthöhe befindlichem Taster geöffnet werden. In dem Eingangsbereich des Gebäudes befindet sich eine ständig besetzte Pforte.

Im Gerichtsgebäude ist ein Aufzug vorhanden und auf zwei Etagen befinden sich behindertengerechte Sanitärräume.

Behindertenparkplätze stehen in der ersten Parkebene des auf dem Gelände des Behördenzentrums Frankfurt am Main Gutleutstraße liegenden gebührenpflichtigen Parkhauses Hauptbahnhof Südseite (Einfahrt über die Mannheimer Straße zwischen Hafen- und Stuttgarter Straße) zur Verfügung. Die zum Fahrstuhl führenden Türen in der Nähe der Behindertenparkplätze lassen sich mittels Taster automatisch öffnen. In dem Treppenhausbereich des Parkhauses können Sie einen Aufzug nutzen. Der Ausgang des Parkhauses ist ebenerdig und liegt direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude, die Tür öffnet automatisch.

Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, d.h. die Güte- und die Kammerverhandlungen, finden in aller Regel in öffentlicher Sitzung regelmäßig an allen Wochentagen statt (siehe § 52 ArbGG). Besuchergruppen, insbesondere Schulklassen, sind herzlich eingeladen, an Sitzungen des Gerichts teilzunehmen.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Foyer des Gerichtsgebäudes informiert ein Aushang über die am jeweiligen Sitzungstag stattfindenden Sitzungen.

In den Güteverhandlungen, die in der Regel zwischen 15 und 20 Minuten dauern, wird das gesamte Streitverhältnis zwischen den Parteien erstmals vom Gericht (d.h. hier alleine durch den Vorsitzenden) mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände (rechtliche und wirtschaftliche Aspekte) erörtert (siehe § 54 Abs. 1 ArbGG). Zweck der Güteverhandlung ist die Herbeiführung einer gütlichen Einigung. Falls dies scheitert, wird der Termin zur Kammerverhandlung anberaumt und den Parteien/Beteiligten werden fristgebundene Auflagen gemacht, damit der Rechtsstreit nach Möglichkeit in dem Kammertermin erledigt werden kann. Güterverhandlungen bieten sich für Besucher ohne juristischen Hintergrund an. Erfahrungsgemäß besuchen insbesondere Schulklassen gerne Güteverhandlungen. Während eines Gütetermins werden durchschnittlich 10-20 Verfahren bearbeitet, wobei es auch zu längeren Verhandlungspausen kommen kann. Gütesitzungen beginnen in der Regel zwischen 8.30 bis 9.00 Uhr.

In den Kammerterminen, die in der Regel auf eine Stunde anberaumt sind, wird der Rechtsstreit durch das Gericht (d.h. durch die/den Vorsitzende(n) und die beiden ehrenamtlichen Richter und Richterinnen) umfassend erörtert und ggfls. eine Beweisaufnahme durchgeführt, damit der Rechtsstreit in diesem Termin erledigt werden kann. Angesichts der oftmals komplexen Sach- und Rechtsfragen dürften Kammersitzungen regelmäßig für Besucher ohne juristischen Hintergrund nicht von Interesse sein. Auch die Kammertermine beginnen in der Regel zwischen 8.30 bis 9.00 Uhr.

Für weitere Fragen zum Sitzungsbetrieb steht Ihnen die Gerichtsverwaltung gerne telefonisch (Telefon: +4969 15047 - 8776) oder per E-Mail (verwaltung@arbg-frankfurt.justiz.hessen.de) zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen weder die Parteien / Beteiligten eines Rechtsstreits noch dessen Inhalt mitteilen dürfen.

Das im gesamten öffentlichen Bereich des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main angeordnete Fotografierverbot gilt nicht für Vertreterinnen und Vertreter der Presse.

Soweit Film- und Tonaufnahmen in diesen Bereichen beabsichtigt sind, ist vorher bei der Verwaltungsabteilung ggf. bei dem Pressesprecher eine Dreh- oder Aufnahmegenehmigung einzuholen. Film- und Tonaufnahmen sind während der Sitzung nicht gestattet (§ 169 GVG).

Aufnahmen in den Sitzungssälen vor und nach einer Verhandlung bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des jeweiligen Vorsitzenden der Kammer.

Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich. Die Teilnahme an der Verhandlung ist ohne Voranmeldung möglich. Es gibt in der Regel kein Akkreditierungsverfahren. Wir bitte Sie, sich ggf. rechtzeitig mit dem Pressesprecher des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen.

Auskünfte über Gerichtsverfahren erfolgen durch den Pressesprecher.

Weitere Informationen

Informationen von dem und über das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Das Hessische Landesarbeitsgericht verfügt gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main über eine Gerichtsbibliothek, die eine umfassende Sammlung von arbeitsrechtlich relevanten Fachbüchern, Entscheidungssammlungen und Zeitschriften enthält.

Die Bibliothek kann in der Regel während den Öffnungszeiten auch von externen Besuchern genutzt werden. Eine entgeltliche Kopiermöglichkeit besteht.

Die Bibliothek befindet sich im 2. Obergeschoss, Raum A 2.50.

Tarifverträge:

Eine Sammlung von Tarifverträgen wird dort ebenfalls geführt, ohne dass hierfür eine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität gegeben werden kann. Zum Teil werden Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Das Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie über die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Im Übrigen möchten wir Sie auf das Tarifregister Hessen hinweisen, in dem Sie eine Sammlung von Tarifverträgen finden, die für den räumlichen Geltungsbereich Hessen abgeschlossen worden sind.

Regelmäßige Öffnungszeiten der Bibliothek: Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Telefonisch erreichen Sie die Bibliothek unter der Rufnummer +49 69 15047 - 8435.

Sie können - insbesondere außerhalb der Öffnungszeit des Arbeitsgerichts - fristwahrend, sofern nicht die Einreichung in elektronischer Form vorgeschrieben ist, Schriftsätze an das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Gerichtsbriefkasten einwerfen.

Der gemeinsame Fristenbriefkasten des Arbeitsgerichts am Main und des Hessischen Landesarbeitsgerichts, der mit "Gerichtsbriefkasten" bezeichnet ist, befindet sich links neben dem Haupteingang. Eine unmittelbare Zufahrt mit dem PKW ist nicht möglich.

Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen worden sind, gelten als an diesem Tag zugegangen und erhalten den Eingangsstempel dieses Tages. Später eingehende Schriftstücke erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main orientiert sich im Wesentlichen an den Amtsgerichtsbezirken. Er umfasst die

  • Bezirke der Amtsgerichte Frankfurt am MainBad Homburg v. d. HöheKönigstein im Taunus und Usingen sowie
  • die Gemeinde Kelsterbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim (siehe § 3 Nr. 2 des Hess. Ausführungsgesetzes zum ArbGG i.d.F. vom 7. März 2005, GVBl. 2005 (Nr. 8), S. 244 ff.).

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ergibt sich insbesondere dann, wenn die beklagte Partei ihren Sitz im Main-Taunus-Kreis, im Hochtaunuskreis, in Kelsterbach oder in Frankfurt am Main hat.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main blickt ebenso wie die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit seit über 70 Jahren auf eine erfolgreiche geschichtliche Entwicklung.

Falls Sie eine Arbeitsrechtsklage - z. B. eine Kündigungsschutzklage - erheben möchten, können Sie die Hilfe unser Rechtsantragsstelle in Anspruch nehmen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main befindet sich im Behördenzentrum Frankfurt am Main, das seinerseits südlich des Hauptbahnhofes mitten im sog. Gutleutviertel liegt (nähere Informationen zum GutleutviertelÖffnet sich in einem neuen Fenster finden Sie bei Wikipedia). Das Arbeitsgericht ist zusammen mit dem Hessischen Landesarbeitsgericht im Zentralgebäude zwischen der früheren Gutleutkaserne und den Finanzämtern I - V untergebracht. Die Räumlichkeiten des Arbeitsgerichts befinden sich von der Zentralpforte bzw. Haupteingang aus gesehen rechts im Gebäude.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main können Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, die über den Hauptbahnhof Frankfurt am Main fahren. Soweit Sie mit der U-Bahn (Linien U4 und U5), der S-Bahn oder mit dem Bus anreisen, steigen Sie bitte an der Haltestelle Hauptbahnhof aus und verlassen Sie den Bahnhof bzw. Bahnhofsvorplatz über die Südseite (neben Gleis 1). Gehen Sie rechts die Mannheimer Straße - parallel zu den Bahngleisen - bis zum Familie-Jürges-Platz und folgen dort der Beschilderung "Zu den Arbeitsgerichten". Sie benötigen vom Hauptbahnhof bis zu uns zwischen 5-10 Minuten (bei "normalem" Schritttempo).

Anreise mit dem PKW:
Aus allen Richtungen fahren Sie bitte in Richtung Hauptbahnhof Frankfurt am Main und folgen der Beschilderung Parkhaus Hauptbahnhof Südseite (Einfahrt über die Mannheimer Straße). Sie können sowohl auf einem öffentlichen Parkplatz an der Südseite des Hauptbahnhofs (Zufahrt von der Karlsruher Straße) als auch im Parkhaus des Behördenzentrums Frankfurt (Parkhaus Hauptbahnhof Süd, Zufahrt von der Mannheimer Straße) parken. Dort können Sie jeweils gebührenpflichtig parken. Bei Navigationsgeräten empfehlen wir als Zielangabe für das Arbeitsgericht Frankfurt am Main Mannheimer Straße, Ecke Stuttgarter Straße bzw. Familie-Jürges-Platz und nicht Gutleutstraße einzugeben.

Beim Verlassen des Parkhauses folgen Sie bitte der Beschilderung "Ausgang Arbeitsgerichte/Finanzämter". Die Parkhausausgänge liegen unmittelbar gegenüber dem Gerichtsgebäude

Anreise zu Fuß, mit dem Fahrrad:
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist schließlich zu Fuß und per Fahrrad sowohl von der Hafenstraße aus als auch durch den Haupteingang der Gutleutkaserne in der Gutleutsraße (hier bitte über die Brücke gehen) erreichbar. Vom Familie-Jürges-Platz (Mannheimer Straße, Ecke Stuttgarter Straße) folgen Sie bitte der Beschilderung "Zu den Arbeitsgerichten".

Parkmöglichkeiten:
Gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten bestehen in dem Parkhaus des Behördenzentrums Frankfurt am Main Gutleutstraße (Parkhaus Hauptbahnhof Südseite). Die Einfahrt erfolgt über die Mannheimer Straße zwischen der Hafen- und der Stuttgarter Straße. Darüber hinaus kann auf einem Parkplatz an der Mannheimer Straße (Einfahrt über die Karlsruher Straße) ebenfalls gebührenpflichtig geparkt werden.

Beim Verlassen des Parkhauses folgen Sie bitte der Beschilderung Ausgang Arbeitsgerichte/Finanzämter. Die Parkhausausgänge liegen unmittelbar gegenüber dem Gerichtsgebäude.

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